Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Unterricht findet einmal in der Woche statt. Während den Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Die Unterrichtsentgelte sind Jahresentgelte und werden aus verwaltungstechnischen Gründen in zwölf gleiche Raten geteilt. Die Beiträge werden per Lastschriftverfahren am Monatsanfang eingezogen. Die dance- und soundfactory wird ermächtigt, Zahlungen vom Konto des Vertragspartners mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der Vertragspartner sein Kreditinstitut an, die von derdance- und soundfactory auf sein Konto gezogene Lastschriften einzulösen.
Kann eine Lastschrift aufgrund fehlerhafter Angaben oder mangelnder Kontodeckung des Vertragspartners nicht eingelöst werden, so hat dieser die entstehenden Kosten zu tragen. Wir bitten Sie daher, Ihre Bankdaten sorgfältig einzutragen bzw. anzugeben.
Der Unterricht kommt nicht zustande, wenn
- die Lehrkraft ausfällt und kein Ersatz gestellt werden kann.
- der angekündigte Ort nicht mehr zur Verfügung steht.
- Fälle eintreten, die von der kindertanz und musikschule stuttgart nicht zu verantworten sind, wie beispielsweise höhere Gewalt.
Unterrichtseinheiten, die auf Veranlassung der Lehrkraft ausfallen, werden möglichst nachgeholt oder durch eine qualifizierte Ersatzlehrkraft vertreten. Kann keine Ersatzlehrkraft seitens der dance- und soundfactory gestellt werden,
wird für die entfallene Unterrichtseinheit eine Gutschrift erteilt, die beim Lastschriftverfahren im nächsten Quartal berücksichtigt wird. In besonderen Fällen können bis zu zwei Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr ersatzlos entfallen.
Für Unterrichtseinheiten, die auf Veranlassung der Schülerin/ des Schülers entfallen, besteht kein Anspruch auf Ersatz und keine Rückerstattung der Beiträge. Jedoch können bei längerer, attestierter Krankheit der Schülerin/ des Schülers gesonderte Vereinbarungen mit der dance- und soundfactory getroffen werden.